Geldbuße und Geldstrafe
Ich wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, kann sie aber nicht
bezahlen. Was kann mir passieren und wie sollte ich mich verhalten?
Wenn Sie zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, dürfen Sie die
Angelegenheit keinesfalls auf sich beruhen lassen, auch wenn Sie
aufgrund Ihres geringen Einkommens (z.B. Sozial- oder Arbeitslosenhilfe
) die Strafe nicht bezahlen können. Sie riskieren sonst, dass Sie
eine Ladung zum Strafantritt erhalten und ersatzweise entsprechend
der Zahl der (noch) offenen Tagessätze in Haft genommen werden.
Sie sollten deshalb rechtzeitig (möglichst vor Erhalt der Ladung zum
Strafantritt), unter Darlegung Ihrer finanziellen Situation bei der
Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft) angemessene Ratenzahlung
beantragen.
Bei Zahlungsunfähigkeit können Sie beantragen, die Geldstrafe durch
freie Arbeit tilgen zu dürfen. Freie Arbeit ist unentgeltliche
gemeinnützige Arbeit, die bei einer von der Staatsanwaltschaft
anerkannten gemeinnützigen Einrichtung abgeleistet werden kann. Durch
einen Tag freie Tätigkeit (in der Regel zu sechs Stunden) wird ein
Tagessatz der Geldstrafe getilgt.
Vor Aufnahme der freien Arbeit sollte in jedem Fall die Genehmigung
von der Staatsanwaltschaft eingeholt worden sein.
Ich kann meine Geldstrafe nicht bezahlen und auch ersatzweise keine
gemeinnützige Arbeit verrichten, weil ich sowohl zahlungs- als auch
arbeitsunfähig bin. Wie soll ich mich verhalten?
In der Strafprozessordnung sind für besondere Härtefälle gesetzliche
Regelungen vorgesehen (z.B. § 459 f StPO). Darüber hinaus gibt es
unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, im Rahmen
eines Gnadengesuchs eine Lösung zu finden, die Ihrer Lebenssituation
Rechnung trägt.
Um die Erfolgsaussichten entsprechender Anträge zu erhöhen, empfiehlt
es sich jedoch, hierfür das Beratungsangebot einer der unten
genannten Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.
Ich habe wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe bereits die Ladung
zum Strafantritt erhalten. Was kann ich tun?
Wenn Sie den in der Ladung zum Strafantritt genannten Geldbetrag
nicht unverzüglich und vollständig bezahlen können, wird es
allerhöchste Zeit, aktiv zu werden. Wenden Sie sich am besten an eine
der unten genannten Beratungsstellen.
Ich soll im Rahmen einer Bewährungsauflage eine Geldbuße zahlen bzw.
Schadenswiedergutmachung leisten, kann dem aber aus finanziellen
Gründen nicht nachkommen. Was kann mir passieren und wie sollte ich
mich verhalten?
Bei der Nichteinhaltung von gerichtlichen Auflagen und Weisungen
riskieren Sie den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung. Sie
sollten dem Gericht Ihre Lage schildern und um Abänderung der Auflage
bitten. Sie könnten z.B. anbieten, statt einer Geldzahlung gemeinnützig
e Arbeit zu leisten.
Fallen Geldstrafen und Geldbußen in die Verbraucherinsolvenz?
Nein, derartige Forderungen sind nach Maßgabe des § 302 InsO von der
Restschuldbefreiung ausgenommen. Hier besteht nur die Möglichkeit
einer Tilgung durch monatliche Ratenzahlungen. Bitte wenden Sie sich
in diesem Zusammenhang an unsere Beratungsstelle. Wir helfen Ihnen
gern.