Schuldner- und Insolvenzhilfe Lausitz e.V.

Pfändung bei Unterhaltsforderungen

Im Rahmen der Überschuldung können auch Forderungen aufgrund von bestehenden Unterhaltsverpflichtungen vorhanden sein. Bei einer fehlenden Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten tritt der Staat in Vorleistung. In Brandenburg erfolgen die Zahlungen nach Maßgabe des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG). Die vom Staat gezahlten Gelder sind jedoch durch den Unterhaltsverpflichteten zurückzuerstatten. Im Laufe der sechs Jahre, in denen Leistungen nach dem UVG geleistet werden, können so sehr hohe Beträge anfallen.

Die Einzelheiten des Unterhaltsrechts sind zu kompliziert und vielfältig, als dass sie im Rahmen dieser Rubrik erläutert werden könnten. Bitte vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns und nutzen Sie für weiterführende Informationen die Angebote des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter (link)

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/1411/LEITLINIEN_2008.pdf

und wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.