Pfändung bei Unterhaltsforderungen
Im Rahmen der Überschuldung können auch Forderungen aufgrund von
bestehenden Unterhaltsverpflichtungen vorhanden sein. Bei einer
fehlenden Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten tritt der
Staat in Vorleistung. In Brandenburg erfolgen die Zahlungen nach
Maßgabe des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG). Die vom Staat
gezahlten Gelder sind jedoch durch den Unterhaltsverpflichteten
zurückzuerstatten. Im Laufe der sechs Jahre, in denen Leistungen nach
dem UVG geleistet werden, können so sehr hohe Beträge anfallen.
Die Einzelheiten des Unterhaltsrechts sind zu kompliziert und
vielfältig, als dass sie im Rahmen dieser Rubrik erläutert werden
könnten. Bitte vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns und
nutzen Sie für weiterführende Informationen die Angebote des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter (link)
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/1411/LEITLINIEN_2008.pdf
und wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.